Aufstockungsbeträge altersteilzeit progressionsvorbehalt

Der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei. 1 Aufstockungsbeiträge im Rahmen von Altersteilzeitmodellen sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei. 2 Progressionsvorbehalt führt dazu, dass bestimmte, an sich steuerfreie sog. Lohnersatzleistungen (z. B. Aufstockungsbeträge nach dem AltTZG, Zuschüsse zum. 3 Es wird empfohlen, Arbeitnehmer, die Altersteilzeit in Anspruch nehmen wollen, bei Beratungsgesprächen darauf hinzuweisen, dass die Aufstockungsbeträge nach dem. 4 7. Die vom Arbeitgeber gezahlten Aufstockungsbeträge für Altersteilzeit sind steuerfrei; sie unterliegen aber dem sog. Progressionsvorbehalt. Ebenso begünstigt sind die Aufwendungen des Arbeitgebers für die Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Gewährung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 28 EStG; diese. 5 Michele Schwirkslies. Die 20 %ige Aufstockungszahlung des Arbeitgebers ist steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Aufstockungsbeträge unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt, sie machen sich also bei der Ermittlung des individuellen Steuersatzes erhöhend bemerkbar. 6 Aufstockungsbetrag des Arbeitgebers bei Altersteilzeit. Welche Ersatzleistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt? In § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG werden alle Lohnersatzleistungen. 7 Die Aufstockungsbeträge unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g EStG. Dies bedeutet, dass sie im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung bei der Ermittlung des Steuersatzes, dem das übrige steuerpflichtige Einkommen unterliegt, berücksichtigt werden. 8 Das Finanzamt rechnet beim Progressionsvorbehalt mit den im Kalenderjahr zugeflossenen Brutto-Leistungsbetrag. Was darunter zu verstehen ist, hängt von der Art der Lohnersatzleistung ab: Die einen zahlt der Arbeitgeber (z.B. Aufstockungsbeträge bei Altersteilzeit) und trägt sie auf der Lohnsteuerbescheinigung unter der Nr. 15 ein. 9 Der Progressionsvorbehalt lässt sich in vier Schritten selbst berechnen: 1. Schritt: Zunächst ist das Einkommen zu ermitteln. Gemeint ist hierbei das Nettoeinkommen, welches zu seiner Berechnung. altersteilzeit progressionsvorbehalt beispiel 10