Die Tätigkeit in einem Homeoffice im Ausland kann aber sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerliche Auswirkungen haben. 1 Kein Recht auf Homeoffice im Ausland Ein allgemeines Recht zum Tätigwerden außerhalb des Betriebssitzes besteht übrigens nicht. Wenn. 2 Bei einer Verlagerung des Homeoffice ins Ausland ergeben sich unter anderem steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten. 3 In unserer aktuellen Ausgabe des Thema des Monats beschäftigen wir uns insbesondere mit den steuerrechtlichen Aspekten, die beim Homeoffice. 4 Homeoffice im Ausland – verschiedene Optionen. Ein Homeoffice im Ausland kann man aus steuerlicher Sicht auf unterschiedliche Weisen betrachten. Einerseits kann man ein Homeoffice an einem lediglich kurzfristig zu diesem Zweck genutztem Ort im Ausland einrichten. 5 Aber auch das Thema Steuern muss geklärt werden: Je nach Dauer der Workation und der Art der Tätigkeit sind Themen wie steuerrechtliche Betriebsstätte oder Steuerpflicht im Ausland zu klären. Die pauschale Anwendung der sogenannten Tage-Regelung ist zu vermeiden. Befristetes Homeoffice im Ausland. 6 Im Homeoffice-Staat wird die Doppelbesteuerung – je nach DBA – durch Befreiung der österreichischen Bezüge des Dienstnehmers oder durch Anrechnung der österreichischen auf die ausländische Steuer erreicht. Regelmäßig ist daher eine Steuererklärung des Dienstnehmers im Homeoffice-Staat erforderlich). 7 Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland anzubieten. Dies kann zu einer Zuordnung von Unternehmensgewinnen zu einer ausländischen Homeoffice-Betriebsstätte führen. 8 Homeoffice erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Dienstgeber sind häufig mit der Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice nicht in Österreich, sondern im Ausland konfrontiert. Daraus ergeben sich eine Vielzahl an steuerrechtlichen Fragen. Beurteilung der Steuerpflicht des Dienstnehmers. 9 Homeoffice-Betriebsstätte im Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers. Neben der fortschreitenden Digitalisierung hat insbesondere die COVID Pandemie dazu geführt, dass zunehmend Tätigkeiten im Homeoffice ausgeübt werden. Nun erwägen viele Unternehmen, ihren ausländischen Arbeitnehmern dauerhaft eine Homeoffice-Tätigkeit im Ausland. dauerhaftes homeoffice im ausland 10 Kommunalsteuerpflicht (KommSt). Für DN, die im Ausland (z.B. im Homeoffice) für das Unternehmen tätig werden, ist laut herrschender. 11