Umsatzsteuerfreie leistung weiterberechnen

Werden Kosten an einen Kunden weiterberechnet, stellt sich die Frage, ob dafür Umsatzsteuer berechnet werden muss oder nicht. Bei einer. 1 Fragen auch Sie sich, wenn Sie z.B. Kosten an Ihre Kunden weiterberechnen, ob Sie auch Umsatzsteuer weiterberechnen müssen? Hier mehr. 2 Der BFH weist zudem darauf hin, dass allein der Umstand, dass eine empfangene Leistung an eine andere Person vertraglich weiterberechnet. 3 Leistungsvereinbarung zur Weiterberechnung vorgesehen sind. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Reisekosten oder andere Nebenleistungen, die mit der. 4 Fragen auch Sie sich, wenn Sie z.B. Kosten an Ihre Kunden weiterberechnen, ob Sie auch Umsatzsteuer weiterberechnen müssen? Frau Bramburger beantwortet diese Frage und gibt wichtige Informationen dazu, wann durchlaufende Posten vorliegen. 5 Ob beim Leistungsaustausch mit einem ausländischen Unternehmer deutsche Umsatzsteuer anfällt, hängt davon ab, wo sich der Ort der sonstigen Leistung befindet. Außerdem ist zu prüfen, ob ggf. der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird. 6 Die Umsatzsteuerpflicht ist damit nur für die Leistung zwischen dem Weiterberechner und dem Endkunden zu ermitteln. Sind beide Inländer und ist das weiterberechnende Unternehmen und die Leistung an sich umsatzsteuerpflichtig, ist die gesamte weiterberechnete Leistung zu versteuern. 7 Weiterbelastung von Kosten keine umsatzsteuerbare sonstige Leistung. Allein der Umstand, dass eine empfangene Leistung an eine andere Person vertraglich weiterberechnet wird, führt nicht dazu, dass sie vom Leistenden direkt an den Zahlenden oder auch vom Leistungsempfänger an den Zahlenden erbracht sein muss. 8 Der Leistungsort bestimmt sich gemäß § 3a Abs. 2 S. 1 UStG nach dem Unternehmenssitz des Leistungsempfängers. Ist die Leistung in Deutschland steuerbar, unterliegt sie dem Regelsteuersatz. K erbringt somit keine - auch nicht anteilig - steuerbegünstigte Beherbergungsleistung i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG. 9 Lasst Ihr Euch die Kosten (dann aber nur die Nettokosten) erstatten, handelt es sich um eine Art Aufwandsentschädigung, die nicht der USt. unterliegt, weil Ihr keine Leistung für die Vereine erbringt. rechnung weiterberechnen brutto oder netto 10 Verauslagte Gebühren werden bei der Weiterberechnung an Kunden und Mandanten häufig nicht der Umsatzsteuer unterworfen. Dies ist aber nur dann zulässig. 11