Kündigungsfrist handelsangestellte österreich

Kündigung durch den Angestellten Der Angestellte kann das Dienstverhältnis seinerseits unter Einhaltung einer. 1 Die Bestimmungen des Abschnittes 3) Entgelt können ab Geltungsbeginn unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist gelöst werden. Die Kündigung ist. 2 Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften. 3 Im ersten und zweiten Dienstjahr: Sechs Wochen · Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr: Zwei Monate · Nach dem vollendeten. 4 Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten. Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden: im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen. ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate. ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate. 5 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben per Information zum KV-Abschluss für Angestellte und Lehrlinge im Handel Erhöhungsbeträge Gehaltstafeln zu Gehaltstafeln 6 Der Kollektivvertrag für Handelsangestellte erlaubt die Kündigungsmöglichkeit zum und Letzten eines Kalendermonats nur in engen Grenzen. Er sieht vor, dass nach mehr als 5 Jahren tatsächlicher kaufmännischer Tätigkeit im gleichen Betrieb die Kündigung stets nur zum Ende eines Kalenderquartals möglich ist. 7 Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen und erhöht sich nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr auf zwei Monate, nach dem vollendeten fünften Dienstjahr auf drei, nach dem vollendeten fünfzehnten Dienstjahr auf vier und nach dem vollendeten fünfundzwanzigsten Dienstjahr auf fünf Monate. 8 Kündigungsfristen. Für die Dienstnehmerin/für den Dienstnehmer: Ein Monat. Für die Arbeitgeberin/für den Arbeitgeber. Im ersten und zweiten Dienstjahr: Sechs Wochen. Nach dem vollendeten zweiten Dienstjahr: Zwei Monate. Nach dem vollendeten fünften Dienstjahr: Drei Monate. Nach dem vollendeten Dienstjahr: Vier Monate. 9 Kollektivvertrag für Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben ab 1. Jänner (PDF-Download) abgeschlossen am November zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel, Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und der Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, Wien, Alfred Dallinger-Platz 1. §20 angestelltengesetz kündigungsfrist 10