Es handelt sich um eine sog. erzwingbare Mitbestimmung. Das Mitbestimmungsrecht des BR besteht allerdings nicht, wenn der einzelne AN ohne Wissen und Wollen des AG die betriebsübliche ArbZ überschreitet. 1 Nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG hat der Personalrat ein Mitbestimmungsrecht allein bezüglich des Beginns und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie. 2 Der Betriebsrat hat bei Überstunden ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Betriebsrat völlig gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber über die. 3 Schwerbehinderte Menschen sind auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freizustellen (§ SGB IX). Anordnung. Bestimmt der Arbeitgeber, dass die Arbeit im. 4 Der Betriebsrat hat bei Überstunden ein echtes Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass der Betriebsrat völlig gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber über die Frage mitentscheidet, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer Überstunden leisten. 5 Die Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG. Die Anordnung von Mehrarbeit oder Überstunden unterliegt in vollem Umfang der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Dies gilt auch für Überstunden im Einzelfall sobald ein kollektiver Bezug erkennbar ist. 6 Im Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterscheidet das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung wie folgt: Sobald die Anordnung von Überstunden einen kollektiven Tatbestand erfüllt, besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Einen kollektiven Bezug stellt dabei grundsätzlich auch die Anordnung einer Überstunde. 7 Der Betriebsrat hat bei der vorübergehenden Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit[1] mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht bezieht sich auf alle im Zusammenhang mit Überstunden anfallenden Fragen: Werden überhaupt Überstunden geleistet und wenn ja, in welchem Umfang?. 8 Der Begriff „Überstunden“ ist von dem der „Mehrarbeit“ zu unterscheiden. Als Mehrarbeit gilt nach dem arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch jede Arbeit, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit, das heißt über werktäglich 8 Stunden, hinausgeht. Oft werden jedoch beide Begriffe gleichbedeutend verwendet. 9 Im Arbeitsrecht ist Mehrarbeit die Zeit, die über das gesetzliche Maximalmaß (10 Stunden) hinausgeht. Überstunden werden zwischen der Normalarbeitszeit und der gesetzlichen Obergrenze geleistet. Für die Frage der Vergütung bleibt dies jedoch ohne Belang. Jede Stunde, die gearbeitet wird, muss ausgeglichen werden. überstunden betriebsrat betrvg 10 ablehnungsgründe mehrarbeit betriebsrat 12