Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr bemisst sich nach sämtlichen Ansprüchen, die mit dem abgeschlossenen Vertrag oder Vergleich erledigt werden. Dabei kann. 1 Menü Vergleich abgeschlossen wird, neben einer Verfahrensgebühr und einer Einigungsgebühr auch eine Terminsgebühr entsteht. 2 Eine der auffälligsten Änderungen durch das RVG ist die Einführung der Einigungsgebühr (Nrn. , 10VV RVG) an Stelle der Vergleichsgebühr des § 3 [1] In Nr. ist geregelt, in welcher Höhe der Rechtsanwalt eine Einigungsgebühr oder Erledigungsgebühr erhält, wenn in sozialrechtlichen Angelegenheiten. 4 Die Höhe der Einigungs- oder Erledigungsgebühr ergibt sich im gerichtlichen Verfahren aus Nr. VV. Die Einigungsgebühr entsteht in Höhe der Verfahrensgebühr. Die Anknüpfung an die Verfahrensgebühr soll zu einer sachgerechten Gewichtung führen. 5 Im Berufungsverfahren schließt der Anwalt einen schriftlichen Vergleich. Neben der Verfahrensgebühr entsteht wiederum eine Terminsgebühr. Hinzu kommt eine Einigungsgebühr (Nr. VV) in Höhe der Verfahrensgebühr (Nr. VV). 6 Die Einigungsgebühr entsteht für einen Vertrag, der einen Streit oder die Ungewissheit eines Rechtsverhältnisses beseitigt. Nicht mehr erforderlich ist der Abschluss eines Vergleiches i.S.d. § BGB. Ein gegenseitiges Nachgeben ist damit entbehrlich. 7 Leitsatz. Soweit keine einheitliche Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vorliegt, kann in jedem Verfahren, das durch einen gemeinsam protokollierten Vergleich erledigt worden ist, die Gebühr nach Nrn. , VV anfallen. Voraussetzung ist ein gegenseitiges Nachgeben im jeweiligen Verfahren. 8 Die Geschäftsgebühr gemäß Nr. VV-RVG sieht die Abrechnung innerhalb eines Betragsrahmens von 60,00 € bis ,00 € vor. Die Mittelgebühr beträgt ,00 € (60,00 € + ,00 € / 2). Dies gilt sowohl für die Rechtsanwaltsgebühren im sozialrechtlichen Verwaltungs- als auch im Nachprüfungs-/Widerspruchsverfahren. 9 bei Einigung in den weiteren Instanzen LSG: 60,00 bis ,00 € - VV , oder BSG 80,00 bis ,00 € VV , / (40,00 bis ,00 € - VV RVG) Die Einigungsgebühr entsteht erst dann, wenn der Vergleich wirksam wird. Dies ist gerade nicht der Fall, wenn der Vergleich widerrufen wird. einigungsgebühr rvg-tabelle 10 • Einigungsgebühr Nr. VV RVG von € bis €. Page 2. Tätigkeit vor dem Sozialgericht: • Verfahrensgebühr Nr. VV RVG von € bis 11