Der Kommentar zur VOB A und B verbindet praxistaugliche Lösungen mit fachlicher Tiefe. 1 VOB-Aufteilung . 2 Bekanntmachung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) Teil B (VOB/B) – Ausgabe –. Vom 7. Januar 3 Sie enthält in Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (durch öffentliche Auftraggeber) (abgekürzt VOB/A), in Teil B Allgemeine. 4 Die VOB besteht aus den drei Teilen A, B und C. Hier eine kurze Erklärung: VOB/A: In Teil A geht’s um Ausschreibungsregeln. Dieser Teil definiert wie die Leistung des Handwerkers auszuschreiben ist, damit dieser einen seriösen Preis kalkulieren kann. 5 Der Abschnitt 1 VOB/A ersetzt den Abschnitt 1 VOB/A vom Juni (BAnz AT B4). Der Abschnitt 2 VOB/A ersetzt den Abschnitt 2 VOB/A vom 7. Januar (BAnz AT B3). Der Abschnitt 3 VOB/A ersetzt den Abschnitt 3 VOB/A vom 7. Januar (BAnz AT B3). 6 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) – Teil A - Abschnitt 1 ()Typ: Download, Datum: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen. Nichtamtliche Fassung PDF, KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm. Vorlesen. 7 Sie enthält in Teil A Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (durch öffentliche Auftraggeber) (abgekürzt VOB/A), in Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sowie in Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C) mit gewerkespezifischen technischen. 8 Abschnitte 2 und 3 der VOB/A traten durch Änderung der entsprechenden Verweisungen in § 2 der Verordnungen über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) und die der Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) zum Juli in Kraft (BGBl I , ). Weiterhin unverändert gilt Teil B der VOB 9 Allgemeine, Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen § 8b. Teil A - Abschnitt 1 (VOB/A - Abschnitt 1) Stand: aktuelle Ausgabe Inhaltsübersicht. was regelt die vob/b 10